{"id":23569,"date":"2020-07-14T20:51:08","date_gmt":"2020-07-14T20:51:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rightsdirect.com\/?post_type=blog_post&p=23569"},"modified":"2020-07-14T21:00:45","modified_gmt":"2020-07-14T21:00:45","slug":"irrtuemer-beim-umgang-mit-digitalen-fachpublikationen-folge-5","status":"publish","type":"blog_post","link":"https:\/\/www.rightsdirect.com\/de\/blog\/irrtuemer-beim-umgang-mit-digitalen-fachpublikationen-folge-5\/","title":{"rendered":"Irrt\u00fcmer beim Umgang mit digitalen Fachpublikationen – Folge 5"},"content":{"rendered":"

In Zeiten von E-Mail, digitalen Speichermedien<\/u> und Websites ist die Achtung des Urheberrechts deutlich komplizierter geworden. Routineaktionen im Unternehmensalltag wie das Weiterleiten eines Artikels oder die unbedachte Speicherung auf Festplatten, Netzlaufwerken oder in internen Projektdatenbanken verletzen oft Urheberrechte, denn meist sind diese Aktivit\u00e4ten weder durch klassische Verlags-Abonnements, noch durch<\/p>\n

Einzelk\u00e4ufe bei Dokumenten-Lieferservices lizenzrechtlich abgedeckt. In unserer Serie stellen wir ihnen zehn weit verbreitete irrt\u00fcmliche Annahmen \u00fcber das Teilen von Informationen vor.<\/p>\n

Aus Print mach digital<\/strong><\/p>\n

H\u00e4ufige Annahme:<\/em><\/p>\n

Mir liegt ein wichtiger Beitrag aus einem f\u00fcr unser Unternehmen abonnierten Fachmagazin nur gedruckt vor. Da wir ja f\u00fcr das Abonnement bezahlt haben, kann ich den Beitrag sicher einscannen und als PDF an meine Kollegen schicken.<\/p>\n

Richtig ist:<\/em><\/p>\n

In aller Regel ist das nicht erlaubt. Auch wenn Sie f\u00fcr ein Abonnement zahlen, gilt: Die oben beschriebene Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials ist in der Regel nur durch eine zus\u00e4tzliche Lizenzierung legal. Tun Sie es dennoch, missachten Sie das geltende Urheberrecht. Die Rechteinhaber, also die Autoren und Verlage, erhalten nicht die finanzielle Kompensation f\u00fcr die Verwertung ihrer Werke, die ihnen daf\u00fcr zusteht.<\/p>\n

Das Missverst\u00e4ndnis von der Kopierschranke<\/strong><\/p>\n

H\u00e4ufige Annahme:<\/em><\/p>\n

Ich habe einmal von der sogenannten \u201eKopierschranke\u201c im Urheberrecht geh\u00f6rt. Sicher gilt diese auch bei digitalen Fachmedien und es ist kein Problem, wenn ich Inhalte aus abonnierten Publikationen oder einzeln zugekaufte Artikel vervielf\u00e4ltige und sie digital an Kollegen und Gesch\u00e4ftspartner weiterleite oder sie in unseren internen Projekt-Datenbanken speichere.<\/p>\n

Richtig ist:<\/em><\/p>\n

Bestehende Schrankenregelungen beim Urheberrecht beziehen sich \u00fcberwiegend auf traditionelle Kopien und sind in einem gewerblichen Umfeld f\u00fcr elektronische Nutzungen in aller Regel nicht anwendbar. Die Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials ist in der Regel nur durch eine zus\u00e4tzliche Lizenzierung legal.<\/p>\n

Die L\u00f6sung?<\/strong><\/p>\n

In beiden beschriebenen F\u00e4llen ist die VG WORT Copyright Lizenz<\/a> die L\u00f6sung. Die Lizenz vereinfacht f\u00fcr Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Einhaltung des \u00a0Urheberrechts auch f\u00fcr deren Standorte im Ausland und gew\u00e4hrt Ihnen einheitliche Nutzungsrechte f\u00fcr nahezu alle gro\u00dfen und internationalen Verlage und Rechteinhaber. Dies gilt f\u00fcr digitale Publikationen, die Sie jetzt schon nutzen sowie f\u00fcr alle, die Sie in Zukunft noch erwerben werden.<\/p>\n

Wichtigste Vorteile der Lizenz f\u00fcr Sie:<\/p>\n