{"id":23722,"date":"2020-07-13T18:06:55","date_gmt":"2020-07-13T18:06:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rightsdirect.com\/?post_type=blog_post&p=23722"},"modified":"2020-08-26T18:07:29","modified_gmt":"2020-08-26T18:07:29","slug":"irrtuemer-beim-umgang-mit-digitalen-fachpublikationen-folge-3","status":"publish","type":"blog_post","link":"https:\/\/www.rightsdirect.com\/de\/blog\/irrtuemer-beim-umgang-mit-digitalen-fachpublikationen-folge-3\/","title":{"rendered":"Irrt\u00fcmer beim Umgang mit digitalen Fachpublikationen – Folge 3"},"content":{"rendered":"
In Zeiten von E-Mail, digitalen Speichermedien und Websites ist die Achtung des Urheberrechts deutlich komplizierter geworden. Routineaktionen im Unternehmensalltag wie das Weiterleiten eines Artikels oder die unbedachte Speicherung auf Festplatten, Netzlaufwerken oder in internen Projekt-Datenbanken \u00a0verletzen oft Urheberrechte, denn meist sind diese Aktivit\u00e4ten weder durch klassische Verlags-Abonnements, noch durch Einzelk\u00e4ufe bei Dokumenten-Lieferservices lizenzrechtlich abgedeckt. In unserer Serie stellen wir ihnen zehn weit verbreitete irrt\u00fcmliche Annahmen \u00fcber das Teilen von Informationen vor.<\/p>\n
Wir machen das schon immer so…<\/strong><\/p>\n H\u00e4ufige Annahme: <\/em>Seit Beginn des digitalen Zeitalters leiten wir Inhalte z. B. aus Magazinen, Journalen oder B\u00fcchern, die wir abonniert oder gekauft haben, weiter, speichern sie in internen Datenbanken, Projektordnern oder im Intranet. Noch nie hat uns jemand darauf hingewiesen, dass das nicht legalsei. Zus\u00e4tzliche Lizenzen kaufen ist sicher unn\u00f6tig und nur Geldmacherei von Verlagen und Autoren.<\/p>\n Richtig ist: <\/em>Dass dies einfach alles so erlaubt ist, ist ein h\u00e4ufiger Irrtum. Die Vervielf\u00e4ltigung und Verbreitung urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials ist in der Regel nur durch eine zus\u00e4tzliche Rechteeinholung bzw. Lizenzierung legal \u2013 das Abonnement f\u00fcr ein Magazin oder der Kauf eines Buchs beinhalten in der Regel nicht bereits diese zus\u00e4tzlichen Nutzungsrechte. Das Urheberrecht auf diese Weise wissentlich oder fahrl\u00e4ssig zu missachten, verletzt die gesetzlich verbrieften Rechte der verschiedenen Rechteinhaber. Wer Urheberrechte missachtet, handelt gegen\u00fcber den Urhebern unfair und illegal. Dieses Verhalten konterkariert die eigenen Compliance-Anstrengungen an anderen Stellen im Unternehmen. Bem\u00fchen sich Unternehmen auch um Compliance in Sachen Copyright, handeln sie fair und zeigen Verantwortung, indem sie geistiges Eigentum von Dritten respektieren.<\/p>\n Ver\u00f6ffentlichung im Intranet<\/strong><\/p>\n H\u00e4ufige Annahme: <\/em>Ich m\u00f6chte einen wichtigen Beitrag aus einem Fachmagazin, das wir in unserem Unternehmen abonniert haben, im Intranet ver\u00f6ffentlichen. Da nur unsere Mitarbeiter Zugriff auf das Intranet und den Artikel haben, sollte das kein Problem sein.<\/p>\n Richtig ist: <\/em>Urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte f\u00fcr die Mitarbeiter eines gro\u00dfen Unternehmens zug\u00e4nglich zu machen, indem man sie auf eine Intranetseite stellt, ist nichts anderes, als w\u00fcrde man sie f\u00fcr alle Mitarbeiter fotokopieren. Diese Form der massenhaften Verbreitung innerhalb der Firma ist in der Regel nicht von den Abonnementbedingungen abgedeckt oder beim Einzelerwerb des Artikels durch die Nutzungsbedingungen erlaubt. Eine derartige Nutzung ist ohne zus\u00e4tzliche Genehmigung des Rechteinhabers nicht legal. Diese Erlaubnis muss gesondert eingeholt werden.<\/p>\n