{"id":43874,"date":"2022-10-27T12:48:34","date_gmt":"2022-10-27T12:48:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rightsdirect.com\/copyright-education-internationaler-leitfaden-zum-urheberrecht\/copyright-types-and-exceptions\/"},"modified":"2023-02-01T18:26:53","modified_gmt":"2023-02-01T18:26:53","slug":"urheberrechtsarten-und-ausnahmen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rightsdirect.com\/de\/copyright-education-internationaler-leitfaden-zum-urheberrecht\/urheberrechtsarten-und-ausnahmen\/","title":{"rendered":"Urheberrechtsarten und Ausnahmen"},"content":{"rendered":"\n
Die meisten nationalen Urheberrechtsgesetze erkennen zwei verschiedene Arten von Rechten innerhalb des Urheberrechts an:\u2028<\/p>\n\n\n\n
L\u00e4nder in der angloamerikanischen Tradition, einschlie\u00dflich des Vereinigten K\u00f6nigreichs, der Vereinigten Staaten, Kanadas, Australiens und Neuseelands, neigen dazu, die Existenz moralischer Rechte zugunsten wirtschaftlicher Rechte im Urheberrecht zu minimieren.<\/p>\n\n\n\n
Wirtschaftliche Rechte oder Verwertungsrechte erkennen das Recht des Inhabers an, ein Werk zu nutzen, seine Nutzung zu erlauben oder zu verbieten und die Bedingungen f\u00fcr seine Nutzung festzulegen. Verschiedene spezifische Nutzungen (oder „Verwertungshandlungen“) eines Werks k\u00f6nnen getrennt behandelt werden, was bedeutet, dass die Rechteinhaber:innen mit jedem Recht (einschlie\u00dflich der Nutzung, \u00dcbertragung, Lizenzierung oder des Verkaufs des Rechts) auf einer individuellen Nutzungsartbasis umgehen kann. Zu den wirtschaftlichen Rechten geh\u00f6ren in der Regel:\u2028<\/p>\n\n\n\n
Die moralischen Rechte beziehen sich auf den Gedanken, dass ein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Werk Ausdruck der Pers\u00f6nlichkeit und des Menschseins seiner Urheber:innen oder Sch\u00f6pfer:innen ist. Sie umfassen:\u2028<\/p>\n\n\n\n
Das Recht, als Urheber eines Werkes identifiziert zu werden,<\/p>\n\n\n\n
Gemeingut \u2028
Das Gemeingut bezieht sich auf Werke, die (i) nicht mehr urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind (d. h. bei denen das Urheberrecht abgelaufen ist) und (ii) zu Kategorien von Werken geh\u00f6ren, die nicht durch das Urheberrecht gesch\u00fctzt sind. In einigen L\u00e4ndern (darunter die Vereinigten Staaten und f\u00fcr bestimmte Zwecke auch das Vereinigte K\u00f6nigreich) sind staatliche Werke vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an gesetzlich als gemeinfrei (nicht urheberrechtlich gesch\u00fctzt) definiert. Die Unterschiede in den nationalen Urheberrechtsgesetzen bei der Definition der Dauer des Urheberrechts und der Auflistung der gesch\u00fctzten Werkkategorien f\u00fchren daher zu unterschiedlichen Definitionen des gemeinfreien Bereichs in den einzelnen L\u00e4ndern. In Europa hat das Projekt Europeana Connect ein hilfreiches Tool zur Berechnung der Gemeinfreiheit entwickelt.<\/p>\n\n\n\n
Ausnahmen und Beschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n Ausnahmen und Beschr\u00e4nkungen des Urheberrechts sind gesetzlich festgelegte Sonderf\u00e4lle, in denen der allgemeine Grundsatz, dass f\u00fcr die Nutzung eines Werks die vorherige Genehmigung der Rechteinhaber:innen erforderlich ist, nicht gilt. Das hei\u00dft, dass im \u00f6ffentlichen Interesse der Wahrung eines Gleichgewichts zwischen den Interessen der Rechteinhaber:innen und denen der Nutzer:innen von Inhalten urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke in einigen F\u00e4llen ohne die Genehmigung der Rechteinhaber:innen genutzt werden d\u00fcrfen. Im Allgemeinen unterliegen Ausnahmen und Beschr\u00e4nkungen des Urheberrechts einem dreistufigen Test, der urspr\u00fcnglich in der Berner \u00dcbereinkunft festgelegt und in einer Reihe anderer internationaler Abkommen wiederholt wurde. Kurz gesagt, sieht die Berner \u00dcbereinkunft vor, dass eine Ausnahme oder Beschr\u00e4nkung des Urheberrechts nur dann zul\u00e4ssig ist, wenn sie (1) nur einen Sonderfall abdeckt, (2) nicht mit der normalen Nutzung des Werks kollidiert und (3) die berechtigten Interessen des Urhebers nicht unangemessen beeintr\u00e4chtigt. Innerhalb dieses Standards unterscheiden sich die Ausnahmen und Beschr\u00e4nkungen von Land zu Land erheblich hinsichtlich ihrer Anzahl und ihres Umfangs, der Personen, die sie in Anspruch nehmen k\u00f6nnen, und der Frage, ob sie eine Verpflichtung zur Entsch\u00e4digung der Rechteinhaber:innen, deren Rechte auf diese Weise eingeschr\u00e4nkt werden, beinhalten oder nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Die meisten nationalen Urheberrechtsgesetze erkennen zwei verschiedene Arten von Rechten innerhalb des Urheberrechts an:\u2028 L\u00e4nder in der angloamerikanischen Tradition, einschlie\u00dflich …<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":43129,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":"","_links_to":"","_links_to_target":""},"internal_tag":[],"coauthors":[],"class_list":["post-43874","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"\n