Im digitalen Arbeitsalltag ist es zur gängigen Routine geworden, Fachliteratur (wie z. B. Inhalte aus Journalen, Magazinen, Fachzeitschriften, Datenbankzugängen etc.) per E-Mail an Kollegen weiterzuleiten oder sie in Datenbanken, Netzlaufwerken oder anderen gängigen Medien zu speichern. Was dabei häufig unter die Räder gerät, sind Urheberrechte.
[show_hide read_more_text=“Mehr lesen“ read_less_text=“Weniger lesen“]Jeden Tag werden beim Weiterleiten oder Speichern von Fachliteratur unbewusst Urheberrechte verletzt. Als führender Anbieter für Fachinformationen wissen wir bei Schweitzer: Hochwertige Fachliteratur kann es auf Dauer nur geben, wenn Urheberrechte beachtet werden und Autoren und Verlage für die Verwertung ihrer Werke die Vergütung erhalten, die ihnen zusteht.
Aber warum gibt es hier überhaupt ein Problem?
In der Regel gibt es im Unternehmen Abonnements für Fachmagazine, Fachartikel werden oft als Einzeltexte erworben. Die gängige Annahme ist: Wer für einen Artikel bezahlt hat, kann damit machen, was er will. Das ist allerdings ein großer Irrtum: In der Regel steht mit einem Abonnement einer Publikation oder mit dem Einzelkauf eines Artikels tatsächlich nur das Recht zu lesen zur Verfügung. Nicht jedoch die Rechte für das digitale Teilen mit anderen oder das Speichern. Genauso, wie man mit einer Kinokarte nur das Recht erwirbt, sich den Film anzuschauen.
Fachliteratur ist urheberrechtlich geschützt und ein zusätzlicher Rechteerwerb für solche digitalen Nutzungen in der Regel notwendig. Das Teilen oder Speichern der Inhalte „einfach so“ ist nach dem Urheberrechts-Gesetz nicht erlaubt.
Der digitale Arbeitsalltag hat die Verwendung von Fachliteratur unkomplizierter gemacht. All das hilft Unternehmen dabei, erfolgreich zu sein. Wichtig ist jedoch, nach den Regeln zu agieren.[/show_hide]