Begrenzte Nutzungsrechte bei Abonnements

Häufige Annahme:

Unser Unternehmen hat für alle wichtigen Magazine und Fachzeitschriften

Abonnements bei den betreffenden Verlagen abgeschlossen. Durch die Zahlung

des Abonnements sollte die Zeitverwertungsfrage doch geregelt sein und ich

kann Inhalte der Magazine und Fachzeitschriften vervielfältigen und weiterleiten.

Richtig ist:

Auch wenn Sie für ein Abonnement zahlen, gilt: Sie erwerben damit nur die jeweiligen

Exemplare des Mediums und die Möglichkeit, sie zu lesen. Die Vervielfältigung

und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials sowie die Speicherung in

Datenbanken, Netzlaufwerken, Kollaborations-Tools u. Ä. ist in der Regel nur durch

eine zusätzliche Lizenzierung erlaubt. Tun Sie es dennoch, verletzen Sie das geltende

Urheberrecht und die Rechteinhaber, also die Autoren und Verlage, erhalten nicht die

finanzielle Vergütung für die Verwertung ihrer Werke, die ihnen dafür rechtlich zusteht.

Der Social-Media Irrtum

Häufige Annahme:

Bei vielen Artikeln, die ich online lese, habe ich die Möglichkeit, diese über Facebook, Twitter oder Google+ zu teilen. Es sieht so aus, als würden die Inhalte zur freien Verfügung stehen und die Nutzer werden dazu aufgefordert diese zu teilen. Da macht es

doch keinen Unterschied, wenn ich den gleichen Inhalt einfach per „copy & paste“ in eine E-Mail kopiere, auf meine Intranetseite stelle, einen Ausdruck und Kopien davon mache oder diese Inhalte in meinen Präsentationen verwende.

Richtig ist:

Inhalte in öffentlich zugänglichen Webseiten unterliegen dem gleichen Urheberrecht

wie gedruckte Inhalte. Wenn Sie über das Teilen eines Links hinaus mit den Inhalten

eines Artikels arbeiten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis oder eine Lizenz vom

Rechteinhaber. Die Aufforderung eines Verlags, zu dessen Eigenmarketingzwecken einen Link zu seinen Inhalten über ein vom Verlag selbst freigegebenes Tool (wie beispielsweise Facebook Share) an andere weiterzugeben bedeutet nicht, dass Sie diese Inhalte auf jede nur erdenkliche Weise nutzen dürfen. Die vom Verlag freigegebenen Tools wie beispielsweise Facebook oder Google+ sind in dessen Marketingstrategie eingebunden. Sie haben das Ziel Aufmerksamkeit auf Verlagsinhalte zu lenken, zusätzliche Besucher auf die eigene Website zu locken und gleichzeitig die Kontrolle über die Verbreitung der Werke zu behalten.

Die Lösung?

In beiden beschriebenen Fällen ist die VG WORT Copyright Lizenz die Lösung. Die Lizenz vereinfacht für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Einhaltung des Urheberrechts auch für deren Standorte im Ausland und gewährt Ihnen einheitliche Nutzungsrechte für nahezu alle großen und internationalen Verlage und Rechteinhaber. Dies gilt für digitale Publikationen, die Sie jetzt schon nutzen sowie für alle, die Sie in Zukunft noch erwerben werden.

Wichtigste Vorteile der Lizenz für Sie:

  • Einfach: Einheitlicher Satz an digitalen Nutzungsrechten
  • Berechenbar: Feste Jahresgebühr bietet Kalkulationssicherheit
  • Sicher: Urheberrechtsverletzungen können ausgeschlossen werden
  • Umfassend: Abdeckung vieler Millionen Titel nationaler und internationaler Fachliteratur

Erfahren Sie mehr:

Weitere Informationen zur Lizenz finden sie hier.

Wenn Sie in einem persönlichen Gespräch mehr über die VG WORT Copyright Lizenz erfahren wollen und nach Lösungen suchen, wie Sie die Einhaltung von Compliance- oder Corporate-Governance-Richtlinien im Bereich des urheberrechtlich einwandfreien Umgangs mit Fachliteratur in Ihrem Unternehmen sicherstellen und Ihren Mitarbeitern auf effiziente Weise die benötigten Freiheitsgrade für den internen Gebrauch von Fachliteratur zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich gerne an uns.

Author: Joerg Weizendoerfer

Jörg Weizendörfer ist verantwortlich für die Geschäftsfeldentwicklung für Content-Workflow- und Lizenzlösungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und den Aufbau aller hierzu erforderlichen Netzwerke und Schlüsselbeziehungen in diesen Ländern. Joerg kam zu RightsDirect von LexisNexis, einem Tochterunternehmen der Reed-Elsevier Gruppe, wo er zuvor 9 Jahre tätig war und zuletzt als Leiter Vertrieb für Deutschland und Österreich verantwortlich zeichnete. Jörg verfügt ebenso über umfangreiche Erfahrungen im Bereich beratungsintensiver Dienstleistungen und Produkte wie auch in der Entwicklung und im Aufbau von Geschäftsbeziehungen in neuen Märkten. Er lebt und arbeitet in München. Telefon: +49 221 690 99 450 E-Mail-Adresse: jweizendoerfer@rightsdirect.com