In den kommenden Wintermonaten werden viele Arbeitnehmer wieder im Homeoffice arbeiten. Für Unternehmen bedeutet das auch: Der Zugriff auf Fachliteratur muss für Mitarbeiter weiterhin schnell und rechtssicher möglich sein, egal ob im Büro oder am Küchentisch. Wie immer gilt es natürlich auch hier Urheberrechte zu beachten.

Die COVID 19 Pandemie hat die Zahl der Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten sprunghaft ansteigen lassen. Nachdem in den Sommermonaten viele in ihre Büros zurückgekehrt sind, steht nun vermehrt wieder der Umzug ins Homeoffice an. Damit gewinnt eine zentrale Herausforderung vor allem für informationsintensive Abteilungen erneut an Bedeutung: Die schnelle Verfügbarkeit und der rechtskonforme Umgang mit elektronischer Fachliteratur von jedem Standort aus.

Einen Fachartikel von einem Kollegen aus dem Büro mal eben auf den Laptop am Küchentisch weiterleiten lassen oder mit weiteren Kollegen zu teilen, genauso wie zum Beispiel eine umfangreiche Infografik über einen digitalen Datentransfer zum Download an die Kollegen im Homeoffice bereitzustellen – das sind gängige Beispiele, wie sie nicht nur in diesen Tagen im Arbeitsalltag vieler Menschen regelmäßig vorkommen und notwendig sind. Geschwindigkeit und Flexibilität zählen, insbesondere in wirtschaftlich angespannten Zeiten. Aber wie sieht es mit der Achtung von Urheberrechten bei Fachinformationen aus, die auf diese oder andere Arten und Weisen zwischen Mitarbeitern geteilt werden?

Die Antwort ist recht einfach: Die Rechte für die beschriebenen Beispiele von Zweitnutzungen von Fachinformationen sind in der Regel nicht bereits durch ein Abonnement oder den Kauf eines Artikels vorhanden. Dafür bedarf es vielmehr fast immer die zusätzliche Einwilligung der Urheber bzw. eine entsprechende Lizenz. Wer einen Artikel gekauft oder abonniert hat, hat in der Regel nur das Recht diesen zu lesen, nicht aber das Recht, ihn an für weitere Personen zugänglichen Orten zu speichern oder den Artikel weiterzuleiten. Das gilt für die Arbeit im Büro genauso wie für das Arbeiten vom Homeoffice aus. Konkret bedeutet das: Wenn ein Fachartikel einfach weitergeleitet wird, werden ohne eine zusätzliche Rechteeinholung beim Rechteinhaber  – also in der Regel dem Verlag – Urheberrechte verletzt und dem Rechteinhaber entsteht ein Schaden.

Wer bei all diesen Routinen schnell, einfach, rechtssicher und finanziell berechenbar agieren will, der findet die Lösung in der VG WORT Copyright Lizenz. Die Lizenz wurde gemeinsam mit Verlagen, Verwertungsgesellschaften und Industrieverbänden entwickelt. Sie ermöglicht eine einheitliche, unternehmensweite Abdeckung mit einer Lizenz in über 180 Ländern. Mit einer Lizenz sind Millionen deutscher und internationaler Informationsquellen wie Journale, Bücher, Magazine, Fachzeitschriften, Datenbankzugänge, Normensammlungen und vieles mehr mit einem einheitlichen Satz an Nutzungsrechten abgedeckt.

Mit Hilfe der VG WORT Copyright Lizenz kann die Arbeit mit Fachinformationen auch aus dem Homeoffice heraus einfach und rechtssicher erfolgen, denn sie erlaubt das Teilen, Weiterleiten und Speichern, egal, an welchem Ort man sich befindet.

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Author: Joerg Weizendoerfer

Jörg Weizendörfer ist verantwortlich für die Geschäftsfeldentwicklung für Content-Workflow- und Lizenzlösungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz und den Aufbau aller hierzu erforderlichen Netzwerke und Schlüsselbeziehungen in diesen Ländern. Joerg kam zu RightsDirect von LexisNexis, einem Tochterunternehmen der Reed-Elsevier Gruppe, wo er zuvor 9 Jahre tätig war und zuletzt als Leiter Vertrieb für Deutschland und Österreich verantwortlich zeichnete. Jörg verfügt ebenso über umfangreiche Erfahrungen im Bereich beratungsintensiver Dienstleistungen und Produkte wie auch in der Entwicklung und im Aufbau von Geschäftsbeziehungen in neuen Märkten. Er lebt und arbeitet in München. Telefon: +49 221 690 99 450 E-Mail-Adresse: jweizendoerfer@rightsdirect.com