Irrtümer beim Umgang mit digitalen Fachpublikationen – Folge 5By Joerg Weizendoerfer14 Juli 2020In Zeiten von E-Mail, digitalen Speichermedien und Websites ist die Achtung des Urheberrechts deutlich komplizierter geworden. Routineaktionen im Unternehmensalltag wie das Weiterleiten eines Artikels oder die unbedachte Speicherung auf Festplatten, Netzlaufwerken oder in internen Projektdatenbanken verletzen oft Urheberrechte, denn meist sind diese Aktivitäten weder durch klassische Verlags-Abonnements, noch durchEinzelkäufe bei Dokumenten-Lieferservices lizenzrechtlich abgedeckt. In unserer Serie stellen wir ihnen zehn weit verbreitete irrtümliche Annahmen über das Teilen von Informationen vor.Aus Print mach digitalHäufige Annahme:Mir liegt ein wichtiger Beitrag aus einem für unser Unternehmen abonnierten Fachmagazin nur gedruckt vor. Da wir ja für das Abonnement bezahlt haben, kann ich den Beitrag sicher einscannen und als PDF an meine Kollegen schicken.Richtig ist:In aller Regel ist das nicht erlaubt. Auch wenn Sie für ein Abonnement zahlen, gilt: Die oben beschriebene Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ist in der Regel nur durch eine zusätzliche Lizenzierung legal. Tun Sie es dennoch, missachten Sie das geltende Urheberrecht. Die Rechteinhaber, also die Autoren und Verlage, erhalten nicht die finanzielle Kompensation für die Verwertung ihrer Werke, die ihnen dafür zusteht.Das Missverständnis von der KopierschrankeHäufige Annahme:Ich habe einmal von der sogenannten „Kopierschranke“ im Urheberrecht gehört. Sicher gilt diese auch bei digitalen Fachmedien und es ist kein Problem, wenn ich Inhalte aus abonnierten Publikationen oder einzeln zugekaufte Artikel vervielfältige und sie digital an Kollegen und Geschäftspartner weiterleite oder sie in unseren internen Projekt-Datenbanken speichere.Richtig ist:Bestehende Schrankenregelungen beim Urheberrecht beziehen sich überwiegend auf traditionelle Kopien und sind in einem gewerblichen Umfeld für elektronische Nutzungen in aller Regel nicht anwendbar. Die Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ist in der Regel nur durch eine zusätzliche Lizenzierung legal.Die Lösung?In beiden beschriebenen Fällen ist die VG WORT Copyright Lizenz die Lösung. Die Lizenz vereinfacht für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Einhaltung des Urheberrechts auch für deren Standorte im Ausland und gewährt Ihnen einheitliche Nutzungsrechte für nahezu alle großen und internationalen Verlage und Rechteinhaber. Dies gilt für digitale Publikationen, die Sie jetzt schon nutzen sowie für alle, die Sie in Zukunft noch erwerben werden.Wichtigste Vorteile der Lizenz für Sie:Einfach: Einheitlicher Satz an digitalen NutzungsrechtenBerechenbar: Feste Jahresgebühr bietet KalkulationssicherheitSicher: Urheberrechtsverletzungen können ausgeschlossen werdenUmfassend: Abdeckung vieler Millionen Titel nationaler und internationaler FachliteraturErfahren Sie mehr:Weitere Informationen zur Lizenz finden sie hier.Wenn Sie in einem persönlichen Gespräch mehr über die VG WORT Lizenz erfahren wollen und nach Lösungen suchen, wie Sie die Einhaltung von Compliance- oder Corporate-Governance-Richtlinien im Bereich des urheberrechtlich einwandfreien Umgangs mit Fachliteratur in Ihrem Unternehmen sicherstellen und Ihren Mitarbeitern auf effiziente Weise die benötigten Freiheitsgrade für den internen Gebrauch von Fachliteratur zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich gerne an uns.