Irrtümer beim Umgang mit digitalen Fachpublikationen – Folge 4By Joerg Weizendoerfer14 Juli 2020Begrenzte Nutzungsrechte bei AbonnementsHäufige Annahme:Unser Unternehmen hat für alle wichtigen Magazine und FachzeitschriftenAbonnements bei den betreffenden Verlagen abgeschlossen. Durch die Zahlungdes Abonnements sollte die Zeitverwertungsfrage doch geregelt sein und ichkann Inhalte der Magazine und Fachzeitschriften vervielfältigen und weiterleiten.Richtig ist:Auch wenn Sie für ein Abonnement zahlen, gilt: Sie erwerben damit nur die jeweiligenExemplare des Mediums und die Möglichkeit, sie zu lesen. Die Vervielfältigungund Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials sowie die Speicherung inDatenbanken, Netzlaufwerken, Kollaborations-Tools u. Ä. ist in der Regel nur durcheine zusätzliche Lizenzierung erlaubt. Tun Sie es dennoch, verletzen Sie das geltendeUrheberrecht und die Rechteinhaber, also die Autoren und Verlage, erhalten nicht diefinanzielle Vergütung für die Verwertung ihrer Werke, die ihnen dafür rechtlich zusteht.Der Social-Media IrrtumHäufige Annahme:Bei vielen Artikeln, die ich online lese, habe ich die Möglichkeit, diese über Facebook, Twitter oder Google+ zu teilen. Es sieht so aus, als würden die Inhalte zur freien Verfügung stehen und die Nutzer werden dazu aufgefordert diese zu teilen. Da macht esdoch keinen Unterschied, wenn ich den gleichen Inhalt einfach per „copy & paste“ in eine E-Mail kopiere, auf meine Intranetseite stelle, einen Ausdruck und Kopien davon mache oder diese Inhalte in meinen Präsentationen verwende.Richtig ist:Inhalte in öffentlich zugänglichen Webseiten unterliegen dem gleichen Urheberrechtwie gedruckte Inhalte. Wenn Sie über das Teilen eines Links hinaus mit den Inhalteneines Artikels arbeiten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis oder eine Lizenz vomRechteinhaber. Die Aufforderung eines Verlags, zu dessen Eigenmarketingzwecken einen Link zu seinen Inhalten über ein vom Verlag selbst freigegebenes Tool (wie beispielsweise Facebook Share) an andere weiterzugeben bedeutet nicht, dass Sie diese Inhalte auf jede nur erdenkliche Weise nutzen dürfen. Die vom Verlag freigegebenen Tools wie beispielsweise Facebook oder Google+ sind in dessen Marketingstrategie eingebunden. Sie haben das Ziel Aufmerksamkeit auf Verlagsinhalte zu lenken, zusätzliche Besucher auf die eigene Website zu locken und gleichzeitig die Kontrolle über die Verbreitung der Werke zu behalten.Die Lösung?In beiden beschriebenen Fällen ist die VG WORT Copyright Lizenz die Lösung. Die Lizenz vereinfacht für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Einhaltung des Urheberrechts auch für deren Standorte im Ausland und gewährt Ihnen einheitliche Nutzungsrechte für nahezu alle großen und internationalen Verlage und Rechteinhaber. Dies gilt für digitale Publikationen, die Sie jetzt schon nutzen sowie für alle, die Sie in Zukunft noch erwerben werden.Wichtigste Vorteile der Lizenz für Sie:Einfach: Einheitlicher Satz an digitalen NutzungsrechtenBerechenbar: Feste Jahresgebühr bietet KalkulationssicherheitSicher: Urheberrechtsverletzungen können ausgeschlossen werdenUmfassend: Abdeckung vieler Millionen Titel nationaler und internationaler FachliteraturErfahren Sie mehr:Weitere Informationen zur Lizenz finden sie hier.Wenn Sie in einem persönlichen Gespräch mehr über die VG WORT Copyright Lizenz erfahren wollen und nach Lösungen suchen, wie Sie die Einhaltung von Compliance- oder Corporate-Governance-Richtlinien im Bereich des urheberrechtlich einwandfreien Umgangs mit Fachliteratur in Ihrem Unternehmen sicherstellen und Ihren Mitarbeitern auf effiziente Weise die benötigten Freiheitsgrade für den internen Gebrauch von Fachliteratur zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich gerne an uns.