Irrtümer beim Umgang mit digitalen Fachpublikationen – Folge 2 By RD13 Juli 2020 Weiterleiten? Speichern? Was ist urheberrechtlich erlaubt? In Zeiten von E-Mail, digitalen Speichermedien und Websites ist die Achtung des Urheberrechts deutlich komplizierter geworden. Routineaktionen im Unternehmensalltag wie das Weiterleiten eines Artikels oder die unbedachte Speicherung auf Festplatten, Netzlaufwerken oder in internen Projekt-Datenbanken verletzen oft Urheberrechte, denn meist sind diese Aktivitäten weder durch klassische Verlags-Abonnements, noch durch Einzelkäufe bei Dokumenten-Lieferservices lizenzrechtlich abgedeckt. In unserer Serie stellen wir ihnen zehn weit verbreitete irrtümliche Annahmen über das Teilen von Informationen vor. E-Mail Weiterleitung an Geschäftspartner Häufige Annahme:Das neueste Produkt unserer Firma wird in einer einflussreichen Fachzeitschrift vorgestellt. Sicher ist esunproblematisch, unseren Kunden und Geschäftspartnern eine digitale Kopie des betreffenden Artikels zu schicken. Richtig ist: Auch hier gilt: Durch ein bestehendes Verlags-Abonnement oder auch bei einem einzeln zugekauften Artikel liegen in aller Regel die für das genannte Beispiel erforderlichen Nutzungsrechte nicht vor. Ohne eine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers oder eine entsprechende Lizenz dürfen Sie den Artikel nicht mit Ihren Geschäftspartnern teilen. Tun Sie es dennoch, verletzen Sie das geltende Urheberrecht. Einreichung bei der Behörde Häufige Annahme:Da wir aufgrund spezieller Regularien unserer Branche in bestimmten Fällen dazu verpflichtet sind, Fachartikel zu Dokumentationszwecken bei zuständigen Behörden oder benannten Stellen einzureichen, ist es sicher kein Problem, wenn ich den Beitrag aus der Publikation einfach als PDF per E-Mail an die Behörde schicke. Richtig ist: Die regulatorische Dokumentationspflicht bedeutet nicht, dass man das benötigte Material ohne Weiteres nutzen darf. In aller Regel liegen auch hier die für das genannte Beispiel erforderlichen Nutzungsrechte nicht vor. Ohne eine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers oder eine Lizenz des Rechteinhabers dürfen Sie den Artikel nicht einfach per E-Mail weiterleiten. Tun Sie es dennoch, verletzen Sie das geltende Urheberrecht. Die Lösung? In beiden beschriebenen Fällen ist die VG WORT Copyright Lizenz die Lösung. Die Lizenz vereinfacht für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Einhaltung des Urheberrechts auch für deren Standorte im Ausland und gewährt Ihnen einheitliche Nutzungsrechte für nahezu alle großen und internationalen Verlage und Rechteinhaber. Dies gilt für digitale Publikationen, die Sie jetzt schon nutzen sowie für alle, die Sie in Zukunft noch erwerben werden. Wichtigste Vorteile der Lizenz für Sie: Einfach: Einheitlicher Satz an digitalen Nutzungsrechten Berechenbar: Feste Jahresgebühr bietet Kalkulationssicherheit Sicher: Urheberrechtsverletzungen können ausgeschlossen werden Umfassend: Abdeckung vieler Millionen Titel nationaler und internationaler Fachliteratur Erfahren Sie mehr: Weitere Informationen zur Lizenz finden sie hier. Wenn Sie in einem persönlichen Gespräch mehr über die VG WORT Copyright Lizenz erfahren wollen und nach Lösungen suchen, wie Sie die Einhaltung von Compliance- oder Corporate-Governance-Richtlinien im Bereich des urheberrechtlich einwandfreien Umgangs mit Fachliteratur in Ihrem Unternehmen sicherstellen und Ihren Mitarbeitern auf effiziente Weise die benötigten Freiheitsgrade für den internen Gebrauch von Fachliteratur zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich gerne an uns.