Irrtümer beim Umgang mit digitalen Fachpublikationen – Folge 3By Joerg Weizendoerfer13 Juli 2020Weiterleiten? Speichern? Was ist urheberrechtlich erlaubt?In Zeiten von E-Mail, digitalen Speichermedien und Websites ist die Achtung des Urheberrechts deutlich komplizierter geworden. Routineaktionen im Unternehmensalltag wie das Weiterleiten eines Artikels oder die unbedachte Speicherung auf Festplatten, Netzlaufwerken oder in internen Projekt-Datenbanken verletzen oft Urheberrechte, denn meist sind diese Aktivitäten weder durch klassische Verlags-Abonnements, noch durch Einzelkäufe bei Dokumenten-Lieferservices lizenzrechtlich abgedeckt. In unserer Serie stellen wir ihnen zehn weit verbreitete irrtümliche Annahmen über das Teilen von Informationen vor.Wir machen das schon immer so…Häufige Annahme: Seit Beginn des digitalen Zeitalters leiten wir Inhalte z. B. aus Magazinen, Journalen oder Büchern, die wir abonniert oder gekauft haben, weiter, speichern sie in internen Datenbanken, Projektordnern oder im Intranet. Noch nie hat uns jemand darauf hingewiesen, dass das nicht legalsei. Zusätzliche Lizenzen kaufen ist sicher unnötig und nur Geldmacherei von Verlagen und Autoren.Richtig ist: Dass dies einfach alles so erlaubt ist, ist ein häufiger Irrtum. Die Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials ist in der Regel nur durch eine zusätzliche Rechteeinholung bzw. Lizenzierung legal – das Abonnement für ein Magazin oder der Kauf eines Buchs beinhalten in der Regel nicht bereits diese zusätzlichen Nutzungsrechte. Das Urheberrecht auf diese Weise wissentlich oder fahrlässig zu missachten, verletzt die gesetzlich verbrieften Rechte der verschiedenen Rechteinhaber. Wer Urheberrechte missachtet, handelt gegenüber den Urhebern unfair und illegal. Dieses Verhalten konterkariert die eigenen Compliance-Anstrengungen an anderen Stellen im Unternehmen. Bemühen sich Unternehmen auch um Compliance in Sachen Copyright, handeln sie fair und zeigen Verantwortung, indem sie geistiges Eigentum von Dritten respektieren.Veröffentlichung im IntranetHäufige Annahme: Ich möchte einen wichtigen Beitrag aus einem Fachmagazin, das wir in unserem Unternehmen abonniert haben, im Intranet veröffentlichen. Da nur unsere Mitarbeiter Zugriff auf das Intranet und den Artikel haben, sollte das kein Problem sein.Richtig ist: Urheberrechtlich geschützte Inhalte für die Mitarbeiter eines großen Unternehmens zugänglich zu machen, indem man sie auf eine Intranetseite stellt, ist nichts anderes, als würde man sie für alle Mitarbeiter fotokopieren. Diese Form der massenhaften Verbreitung innerhalb der Firma ist in der Regel nicht von den Abonnementbedingungen abgedeckt oder beim Einzelerwerb des Artikels durch die Nutzungsbedingungen erlaubt. Eine derartige Nutzung ist ohne zusätzliche Genehmigung des Rechteinhabers nicht legal. Diese Erlaubnis muss gesondert eingeholt werden.Die Lösung?In beiden beschriebenen Fällen ist die VG WORT Copyright Lizenz die Lösung. Die Lizenz vereinfacht für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Einhaltung des Urheberrechts auch für deren Standorte im Ausland und gewährt Ihnen einheitliche Nutzungsrechte für nahezu alle großen und internationalen Verlage und Rechteinhaber. Dies gilt für digitale Publikationen, die Sie jetzt schon nutzen sowie für alle, die Sie in Zukunft noch erwerben werden.Wichtigste Vorteile der Lizenz für Sie:Einfach: Einheitlicher Satz an digitalen NutzungsrechtenBerechenbar: Feste Jahresgebühr bietet KalkulationssicherheitSicher: Urheberrechtsverletzungen können ausgeschlossen werdenUmfassend: Abdeckung vieler Millionen Titel nationaler und internationaler FachliteraturErfahren Sie mehr:Weitere Informationen zur Lizenz finden sie hier.Wenn Sie in einem persönlichen Gespräch mehr über die VG WORT Copyright Lizenz erfahren wollen und nach Lösungen suchen, wie Sie die Einhaltung von Compliance- oder Corporate-Governance-Richtlinien im Bereich des urheberrechtlich einwandfreien Umgangs mit Fachliteratur in Ihrem Unternehmen sicherstellen und Ihren Mitarbeitern auf effiziente Weise die benötigten Freiheitsgrade für den internen Gebrauch von Fachliteratur zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich gerne an uns.