Irrtümer beim Umgang mit digitalen Informationen – Folge 1By Joerg Weizendoerfer7 Februar 2020Weiterleiten? Speichern? Was ist erlaubt mit Urheberrechten?In Zeiten von E-Mail und Websites ist die Achtung des Urheberrechts deutlich komplizierter geworden. Routineaktionen wie das Weiterleiten eines Artikels oder die unbedachte Speicherung auf Festplatten, Netzlaufwerken oder in Projekt-Datenbanken von Unternehmen verletzen oft Urheberrechte, denn häufig sind diese weder durch klassische Verlags-Abonnements, noch durch Einzelkäufe bei Dokumenten-Lieferservices lizenzrechtlich abgedeckt. In unserer Serie stellen wir ihnen zehn weit verbreitete irrtümliche Annahmen über das Teilen von Informationen vor.E-Mail Weiterleitung an Kollegen Häufige Annahme: In einem Fachmagazin, das unser Unternehmen abonniert hat, erschien ein Artikel, der auch für meine Kollegen interessant sein könnte. Sicher kann ich einfach eine digitale Kopie des Beitrags per E-Mail an meine Kollegen im In- oder Ausland weiterleiten.Richtig ist:Heute alltägliche Vorgänge der Zweitverwertung von Publikationen in Unternehmen, wie z. B. das gängige Weiterleiten, Kopieren oder Speichern in Datenbanken o.ä. von Fachartikeln, Normen, Aufsätzen etc. – sei es in digitaler oder analoger Form – ist in aller Regel lizenzrechtlich nicht abgedeckt. Weder durch klassische Verlags-Abonnements, noch durch Einzelkäufe bei Dokumenten-Lieferservices. Ohne die Einholung der Erlaubnis des Urhebers oder eine entsprechende Lizenz dürfen Sie den Artikel nicht einfach weiterleiten. Tun Sie es dennoch, verletzen Sie in den meisten Fällen geltendes Urheberrecht. Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet auch: Die Rechteinhaber, also die Autoren und Verlage, erhalten folglich nicht die finanzielle Vergütung für die (Zweit-)Verwertung ihrer Werke, die ihnen dafür zusteht.Speichern in einer Projektdatenbank Häufige Annahme: In einem Magazin, das unser Unternehmen abonniert hat, erscheint ein wichtiger Artikel zu einem Thema, mit dem sich mein Team gerade beschäftigt. Da ich ja ein Verlags-Abonnement habe, ist es sicher kein Problem, wenn ich den Artikel als PDF-Datei in der vom Team eingerichteten Projekt-Datenbank speichere.Richtig ist: In bestehenden Verlags-Abonnements sind in aller Regel die für die oben genannten Beispiele erforderlichen Nutzungsrechte für das Speichern von Artikeln in Projekt-Datenbanken, Netzlaufwerken oder ähnlichen Speichermedien nicht enthalten. Tun Sie es dennoch, verletzen Sie geltendes Urheberrecht.Die Lösung? In beiden beschriebenen Fällen ist die VG WORT Copyright Lizenz die Lösung. Diese Lizenz vereinfacht für Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland die Einhaltung des Urheberrechts auch für deren Standorte im Ausland. Die Lizenz gewährt Ihnen einheitliche Nutzungsrechte für nahezu alle großen und internationalen Verlage und Rechteinhaber. Dies gilt für digitale Publikationen, die Sie jetzt schon nutzen sowie für alle, die Sie in Zukunft noch erwerben werden.Wichtigste Vorteile der Lizenz für Sie:Einfach: Einheitlicher Satz an digitalen NutzungsrechtenBerechenbar: Feste Jahresgebühr bietet KalkulationssicherheitSicher: Urheberrechtsverletzungen können ausgeschlossen werdenUmfassend: Abdeckung vieler Millionen Titel nationaler und internationaler FachliteraturErfahren Sie mehr: Weitere Informationen zur Lizenz finden sie hier.Wenn Sie in einem unverbindlichen persönlichen Gespräch mehr über die VG WORT Copyright Lizenz erfahren wollen und nach Lösungen suchen, wie Sie die Einhaltung von Compliance- oder Corporate-Governance-Richtlinien im Bereich des urheberrechtlich einwandfreien Umgangs mit Fachliteratur in Ihrem Unternehmen sicherstellen können und Ihren Mitarbeitern auf effiziente Weise die benötigten Freiheitsgrade für den internen Gebrauch von Fachliteratur zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich gerne an uns.